Warum fragen wir, ob Sie eine weitere Versicherung haben?

Eine Versicherung soll Sie in die Lage versetzen, in der Sie sich vor dem Schaden befanden, und nicht um daraus einen finanziellen Vorteil zu ziehen.

 

Wenn Sie einen Anspruch bei Ihrer Reiseversicherung geltend machen, müssen wir wissen, ob Sie über eine weitere Versicherung verfügen, die denselben Schaden abdeckt. Damit stellen wir sicher, dass:

  • keine doppelte Entschädigung erfolgt
  • die gesamte Auszahlung den tatsächlichen Wert des Schadens nicht übersteigt

 

Beispiel:

Wenn Sie über Ihre Reiseversicherung über Collinson einen Anspruch  wegen verlorenen Gepäcks geltend machen, kann es sein, dass Sie zusätzlich:

  • eine Reiseversicherung über Ihre Bank haben oder
  • eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, die persönliche Gegenstände auch außerhalb der Wohnung abdeckt.

 

Falls außerdem die Fluggesellschaft, mit der Sie gereist sind, für den Verlust verantwortlich ist, können wir die Airline direkt kontaktieren. Wenn einer der anderen Versicherer oder die Fluggesellschaft zustimmt, sich an den Kosten des Schadens zu beteiligen, wird dieses Verfahren als Regress (Recovery) bezeichnet.

 

Es ist wichtig zu verstehen, dass dies keinen Einfluss auf das Ergebnis Ihres Anspruchs hat. Durch die Kostenteilung tragen wir zudem dazu bei, dass zukünftige Reiseversicherungsprämien erschwinglich bleiben.

 

Angaben bei Einreichung Ihres Schadenfalls,

Wenn Sie Ihren Schadenfall erstmals bei uns einreichen, bitten wir Sie um kurze Angaben zu allen weiteren Versicherungspolicen, die denselben Schaden abdecken könnten.

Beispiele:

  • Viele britische Banken bieten Girokonten mit Paketangeboten an, die ein Reiseversicherung als Teil einer monatlichen Gebühr beinhalten. Um Ihren Anspruch zu bearbeiten,  benötigen wir die Angaben zu Ihrem Bankkonto, einschließlich der Art Ihres Girokontos (z. B. Silver, Platinum oder Gold), da dies den Umfgang der von der Bank angebotenen Reiseversicherung bestimmt.
  • Möglicherweise verfügen Sie über eine Hausratversicherung, die Ihre persönlichen Gegenstände abdeckt. In diesem Fall bitten wir um den Namen des Versicherers und Ihre Versicherungsnummer.
  • Wenn Sie einen Anspruch für Erstattung medizinischer Kosten einreichen, könnten Sie eine private Krankenversicherung haben, die stationäre Behandlungen im Ausland abdeckt. Bitte geben Sie den Namen des Anbieters und die Versicherungsnummer an.

 

In den Allgemeinen Bedingungen unserer Reiseversicherung ist festgelegt, dass Sie uns bei der Geltendmachung von Asprüchen gegenüber einer anderen Versicheung sowie Dritten oder Regierungsbehörden unterstützen müssen, indem Sie die erforderlichen Angaben geben und alle erforderlichen Formulare ausfüllen. Für jeden bei uns eingereichten Reiseversicherungsanspruchs den Sie bei uns einreichen,  ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Belege und Unterlagen mindestens 28 Tage nach Abschluss des Schadenaspruchs aufbewahren.  

Bei einsem Gebäcksanspruch im Zusammenhang mit einer Fluggesellschaft benötigen wir beispielsweise Ihre Reisebuchungsbestätigung. Wenn Ihr Gepäck verloren gegangen oder verspätet war, müssen Sie bei der Fluggesellschaft so schnell wie möglich einen PIR (Property Irregularity Report / Schadensbericht für Gepäck) anfordern, sobald Sie feststellen, dass Ihr Gepäck nicht angekommen ist.


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