Was ist das EES?
Das Entry/Exit System (EES) ist ein neues digitales Grenzkontrollsystem für Nicht‑EU‑Staatsangehörige, die für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) in den Schengen‑Raum einreisen. Es ersetzt das manuelle Abstempeln von Pässen durch eine elektronische Registrierung und verbessert dadurch die Grenzsicherheit und Effizienz.
Welche Daten werden erfasst?
- Biometrische Daten: Gesichtsbild (alle Reisenden), Fingerabdrücke (nur visumfreie Reisende)
- Reisepassdaten
- Ein- und Ausreisedaten sowie Grenzübertrittsorte
- Aufenthaltsdauer
Datenspeicherung: 3 Jahre (regulär), 5 Jahre (bei Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer)
Ausnahmen
- Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz
- Personen mit gültigen Aufenthaltsgenehmigungen
- Kinder unter 12 Jahren (keine Fingerabdrücke, nur Gesichtsbild)
- Staatsangehörige von Monaco, Andorra, San Marino und dem Vatikan
- Nicht teilnehmende Länder: Irland und Zypern
Wie funktioniert das System?
- Ersteinreise: Biometrische Registrierung an Grenzterminals oder E‑Gates.
- Nachfolgende Einreisen: Schnellere Überprüfung mithilfe gespeicherter Daten
- Keine Vorabregistrierung oder Gebühren erforderlich.
- Rechnen Sie anfangs mit längeren Wartezeiten,
Wo gilt das EES?
Das EES wird an den Außengrenzen von 29 europäischen Staaten verwendet, darunter Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Schweden, die Schweiz und weitere.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1. Für wen gilt das EES?
Für Nicht‑EU‑Staatsangehörige, die für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) in den Schengen‑Raum einreisen.
2. Müssen britische Staatsbürger das EES nutzen?
Ja. Britische Staatsbürger gelten als Drittstaatsangehörige und müssen sich im EES registrieren.
3. Muss ich mich vor der Reise registrieren?
Nein. Die Registrierung erfolgt bei der ersten Einreise nach Einführung des Systems direkt an der Grenze.
4. Was passiert während der Registrierung?
Es werden ein Gesichtsbild, Fingerabdrücke (bei visumfreien Reisenden), Reisepassdaten sowie Ein‑/Ausreiseinformationen über Terminals oder E‑Gates erfasst.
5. Ersetzt das EES das ETIAS‑System?
Nein. ETIAS ist ein separates Reisegenehmigungssystem, das 2026 eingeführt wird. EES und ETIAS ergänzen sich.
6. Werden Grenzübertritte dadurch langsamer?
Zu Beginn ja. Während der Einführungsphase ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Eine frühzeitige Anreise und das Befolgen der Beschilderung wird empfohlen.
7. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
3 Jahre (regulär), 5 Jahre (bei Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer)
8. Kann ich meinen Reisehistorie einsehen?
Nicht direkt. Grenzbehörden können jedoch auf Ihren EES‑Datensatz zugreifen.
9. Was gilt bei Reisen mit Kindern?
Kinder unter 12 Jahren müssen keine Fingerabdrücke abgeben, jedoch wird ein Gesichtsbild erfasst.
10. Betrifft das Reisen nach Irland oder Zypern?
Nein. Irland und Zypern nutzen das EES nicht.