Kundeninformation: Reisende, die von Störungen im Nahen Osten betroffen sind


Aktuelle Ereignisse in Teilen des Nahen Ostens haben zu erheblichen Störungen von Flügen und Reiserouten geführt, einschließlich der Schließung wichtiger regionaler Lufträume. Wir verstehen, das dies Auswirkungen auf bevorstehende oder bereits laufende Reisen haben kann. Die folgenden Informationen erklären, wie Ihre Reiseversicherung greift, was abgedeckt ist und was nicht, sowie welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Kosten nach Möglichkeit zurückzuerhalten.


Ihre Reiseversicherung verstehen

Ausschluss bei Krieg und Konflikten

Unsere Reiseversicherungen bieten keinen Schutz für Ansprüche, die direkt oder indirekt aus Krieg, Feindseligkeiten oder kriegsähnlichen Ereignissen entstehen – unabhängig davon, ob diese erklärt wurden oder nicht. Dies umfasst Situationen wie:

  • Schließungen des Luftraums
  • Flughafenschließungen
  • Flugannullierungen, Verzögerungen oder Umleitungen aufgrund von Konflikten

Wenn Reiseunterbrechungen aus diesen Gründen entstehen, können wir die damit verbundenen Kosten nicht übernehmen.


2. Was Sie tun sollten, wenn Ihre Reise beeinträchtigt wird

Obwohl Ihre Reiseversicherung konfliktbedingte Störungen nicht abdecken kann, gibt es dennoch mehrere Möglichkeiten, Ihre Kosten möglicherweise zurückzuerhalten.


2.1 Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Transportanbieter

Fluggesellschaften sind für die Unterstützung bei betrieblichen Störungen verantwortlich und bieten möglicherweise Folgendes an

  • Rückerstattung für ungenutzte Flüge
  • Umbuchungen auf den nächsten verfügbaren Flug
  • Hilfe, wenn Sie gestrandet sind

Ihre Rechte gemäß EU261 / UK261

Gilt für Ihren Flug, wenn er:

  • Aus der EU/dem EWR/UK abfliegt → EU261/UK261 gilt immer
  • In der EU/im EWR/UK landet und von einer EU/EWR/UK‑Fluggesellschaft durchgeführt wird → EU261/UK261 gilt

Auch wenn konfliktbedingte Annullierungen normalerweise als „außergewöhnliche Umstände“ gelten und daher keine finanzielle Entschädigung geschuldet ist, müssen Fluggesellschaften dennoch Folgendes anbieten:

  • Rückerstattung oder anderweitige Beförderung
  • Mahlzeiten und Erfrischungen bei längeren Verzögerungen
  • Hotelunterbringung, wenn notwendig

 

EU261/UK261 gilt nur, wenn die Fluggesellschaft in der EU/im EWR/UK ansässig ist.

Beispiele

Dubai → London mit British Airways → ✅ Abgedeckt
Doha → Frankfurt mit Lufthansa → ✅ Abgedeckt
Abu Dhabi → Paris mit Air France → ✅ Abgedeckt

Aber:

Dubai → London mit Emirates → ❌ Nicht abgedeckt
Riad → Amsterdam mit Saudia → ❌ Nicht abgedeckt
Tel Aviv → Rom mit El Al → ❌ Nicht abgedeckt


2.2 Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Ihr Reisebüro

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, könnten Sie Anspruch haben auf:

  • Vollständige Rückerstattung
  • Umbuchung oder eine alternative Reiseroute

Eine Pauschalreise umfasst zwei oder mehr Reiseleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft werden und einen einzigen Vertrag mit einem Reiseveranstalter bilden. Dies bieted Ihnen zusätzlichen Verbraucherschutz gemäß der Pauschalreiserichtlinie 2018, 

Damit Ihre Buchung als Pauschalreise gilt, muss sie mindestens zwei der folgenden Reiseleistungen umfassen:

  1. Transport (z. B. Flug, Fähre, Bahn)
  2. Unterkunft (z. B. Hotel, Villa, Apartment)
  3. Mietwagen
  4. Ein vorgeplantes touristisches Angebot (z. B. geführte Touren, Freizeitpark‑Tickets, Ausflüge)

Reiseveranstalter müssen eine vollständige Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen anbieten, wenn die Pauschalreise aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgesagt wird.


2.3 Kontaktieren Sie Ihre Unterkunft, Aktivitätsanbieter oder Autovermietung

Viele Anbieter können Folgendes anbieten:

  • Änderung der Reisedaten
  • Teilrückerstattungen 
  • Gutschrift für eine zukünftige Nutzung


3. Wenn Sie sich bereits auf Reisen befinden

Wenn Sie sich im Ausland befinden und nicht wie geplant nach Hause zurückkehren können:

  • Ihre Police wird automatisch und kostenfrei um bis zu 30 Tage verlängert.
  • Sie im Rahmen Ihrer Police Leistungn für Gründe in Anspruch nehmen, die nicht mit Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen zusammenhängen, bis Sie nach Hause zurückkehren können. Der Versichderungsschutz unterliegt weiterhin den übrigen Versicherungsbedingungen.
  • Medizinische Ansprüche können weiterhin übernommen werden, sofern sie nicht mit dem Konflikt in Verbindung stehen und Sie nicht entgegen der FCDO‑Reisewarnung gereist sind.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Police  keine zusaätlichen Kosten abdeckt, die durch die Reiseunterbrechung enstehen, wie z.B. zusätzliche Hotelübernachtungen, Mahlzeiten, Parkgebühren oder Kosten für die Betreuung von Tieren.


4. Wenn Sie Ihre Reise noch nicht angetreten haben

4.1 Stornierung der Reise, weil Sie sich unsicher fühlen

Reiserücktritt aus persönlicher Unsicherheit oder fehlender Reisebereitschaft (wenn Sie sich entscheiden nicht zu reisen) ist nicht durch die Reiseversicherung abgedeckt.

 

4.2 Wenn das FCDO seine Reisehinweise ändert

Wenn das FCDO von einer Reise zu Ihrem Reiseziel abrät:

  • Die Police deckt keine Ansprüche ab, die sich auf den Grund dieser Warnung beziehen
  • Fluggesellschaften oder Ihr Reiseveranstalter sollten Ihr erste Anlaufstelle sein.

Aktuelle Hinweise finden Sie immer unter:

https://www.gov.uk/foreign-travel-advice 

 

4.3 Wenn Ihre Flüge im Voraus storniert werden

Ihre Fluggesellschaft muss Ihnen entweder eine Rückerstattung anbieten oder Sie auf einen alternativen Flug umbuchen. 

 

4.4 Änderungen an Ihrer Police

Möglicherweise können Sie:

  • Ihre Reisedaten ändern
  • Ihr Reiseziel ändern
  • Ihre Police innerhalb der „Cooling‑off‑Periode“ kündigen und eine Rückerstattung erhalten

Hinweis: Ihre Versicherungsprämie kann dadurch beinflusst werden.

 

5. FAQs

Ist die durch den Nahostkonflikt verursachte Reiseunterbrechung abgedeckt?
 Nein. Krieg und kriegsähnliche Ereignisse sind ausgeschlossen.


Mein Flug wurde gestrichen, weil er über Dubai/Katar geführt hätte. Kann ich einen Anspruch stellen?
 Nein. Bitte wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft bezüglich einer Rückerstattung oder Umbuchung.


Bin ich versichert, wenn mein Anschlussflug über einen Flughafen im Nahen Osten führt?
Transit ist nur für nicht konfliktbezogene medizhinische Notfälle abgedeckt. Kriesauswirkungen sind ausgeschlossen.


Bin ich für zusätzliche Hotel‑ oder Verpflegungskosten bei Verspätung abgesichert?
 Nein. Diese Kosten sind nicht versichert.


Mein Reiseveranstalter hat meine Reise abgesagt. Was soll ich tun?
 Reiseveranstalter müssen gemäß der Pauschalreiserichtlinie innerhalb von 14 Tagen eine Rückzahlung erstatten.


Bin ich versichert, wenn ich meine Versicherung nach Beginn des Konfliktes abgeschlossen habe?
 Ansprüche im Zusammenhang mit bereits bekannten Ereignissen sind ausgeschlossen. 

 

6. Auf dem Laufenden bleiben

Vor und während der Reise prüfen Sie bitte:

FCDO‑Reisehinweise: https://www.gov.uk/foreign-travel-advice
Informationen Ihrer Fluggesellschaft oder Ihres Reiseanbieters zu aktuellen Betriebsinformationen

Britische Staatsangehörige in betroffenen Ländern können sich außerdem beim FCDO registrieren, um Updates zu erhalten. 

 

7. Benötigen Sie weitere Hilfe?

Wenn Ihr Anspruch abgelehnt wurde, Sie jedoch der Meinung sind, dass wichtige Informationen nicht berücksichtigt wurden, oder Sie weitere Nachweise zur Prüfung einreichen möchten, wenden Sie bitte unser Schadensteam.
 Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz.

 

 


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